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Urheber- und Medienrecht
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt im Verlags-, Film- und Musikrecht. Hier vertritt Feldmar-Law Rechteinhaber:innen und Medienunternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen und Klärung notwendiger Lizenzen. Zu den Mandant:innen zählen Verlage, Produzent:innen, Werbe-Agenturen, Künstler:innen-Agenturen, Autor:innen, Schauspieler:innen, Musiker:innen und Fotograf:innen.
Darüber hinaus verfügt die Kanzlei über eine ausgezeichnete Expertise im Presse- und Persönlichkeitsrecht. Gerade in Zeiten der schnellen Verbreitung von Informationen durch digitale Medien ist eine sofortige Reaktion erforderlich, sofern eine rufschädigende Berichterstattung oder ein Bildnis ungewollt verbreitet werden. Feldmar-Law hilft hierbei den Mandat:innen bei einer zügigen Geltendmachung von Ansprüchen.
IT-/Datenschutzrecht
Feldmar-Law ist seit vielen Jahren Experte für digitale Geschäftsmodelle im Internet und berät bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Aufbau und den Betrieb von Online-Plattformen. Die Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich sowohl auf klassische E-Commerce-Plattformen als auch auf solche mit digitalem Content. Hierbei unterstützt Feldmar-Law Mandant:innen u.a. bei allen Fragen des Datenschutzrechts, bei der Gestaltung und Verhandlung von Webdesignverträgen, IT-Dienstleistungsverträgen (Access, Service and Hosting, Content), Lizenzverträgen, Vermarktungs-, Kooperations- und Werbeverträgen. Die Beratung schließt dabei auch sämtliche datenschutzrechtlichen Fragestellungen mit ein.
Zu den Mandant:innen zählen unterschiedliche Start-Ups aus dem Bereich E-Commerce, Medien und Tech.
Marken- und Wettbewerbsrecht
Die Beratung umfasst auch Fragestellungen aus dem Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts. Dabei reicht die Tätigkeit von der anfänglichen Markenberatung und Markenanmeldung bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Markenstreitigkeiten. Im Wettbewerbsrecht vertritt Feldmar-Law die Mandant:innen bei der Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens und beraten umfassend bei der Planung von Absatz- und Marketingstrategien, insbesondere bei Werbekampagnen.
Immobilienrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Feldmar-Law liegt im Immobilienrecht. Hier berät die Kanzlei unterschiedliche Mandant:innen im Wohn- und Geschäftsraummietrecht umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und vertritt sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere bei Störungen des Mietvertrages (Mängel, Minderung etc.), Kündigung des Vertrages, Zahlungs- und Räumungsklagen.
Außerdem umfasst die Expertise die Gestaltung und Verhandlung von Wohnungs- und Grundstückskaufverträgen.
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